Dreimal Seeblick
Dreimal Seeblick

AGB's

Ferienwohnungen Dreimal Seeblick

Wochenendstr. 28 in 34549 Edertal-Bringhausen

 

P. Eidam und C. Nordmann

Fritz-Himmelmann-Str. 9, 35119 Rosenthal

 

 

 

Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen

 

 

§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

 

2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.

 

3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragspflichten der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

 

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung

 

1. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog/Internetseite.

 

2. Die im Katalog angegeben Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Hierzu kommen bei Onlinebuchungen über Buchungsportale die entsprechenden Zusatzgebühren.

 

3. Mit der verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung von 10% des Gesamtaufenthaltspreises innerhalb einer Woche zu zahlen.

 

4. Der vereinbarte Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten, ist 7 Tage vor Anreise fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.

 

5. Werden Anzahlung und Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Beherbergungsbetrieb nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

 

 

 

§ 3 Rücktritt

 

1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

 

Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% bis 20% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

 

3. Statt der Erfüllung kann der Inhaber des Beherbergungsbetriebes pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten gesamten Unterkunftspreises):

 

Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Betrages

Vom 29. – 22. Tag vor Reisenantritt 40% des Betrages

Vom 21. – 15. Tag vor Reisenantritt 50% des Betrages

Vom 14. – 07. Tag vor Reisenantritt 75% des Betrages

Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 85% des Betrages

(oder Nichterscheinen)

 

4. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

 

5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

6. Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

 

7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

 

 

§ 4 Mängel der Beherbergungsleistung

 

1. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

 

2. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

 

 

§ 5 Haftung

 

1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beher-bergungsbetriebes beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes beruht.

 

2. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen (701 ff BGB).

 

 

§ 6 An- und Abreisezeiten/Obliegenheiten des Gastes

 

1. Soweit nicht anders vereinbart, steht die gebuchte Unterkunft ab 15:00 des Anreisetages zur Verfügung.

 

2. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Unterkunft am Abreistag bis spätestens 11:00 zu räumen. Die Schlüssel sind vollzählig an den Beherbergungsbetrieb abzugeben. Bei Verlust der Schlüssel werden auf Kosten des Gastes Ersatzschlüssel angefertigt.

 

3. Die Unterkunft darf nur mit der maximal angegebenen Personenzahl belegt werden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder mit ein. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

 

4. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist in den Wohnungen „Henry“ und „Paul“ nicht gestattet.

 

5. Das Rauchen innerhalb des Beherbergungsbetriebes ist verboten.

 

6. Der buchende Gast hat das gesamte Objekt pfleglich zu behandeln und am Abreistag besenrein, mit gespültem, verstautem Geschirr und entsorgtem Müll zu verlassen. Des Weiteren sind alle elektrischen Geräte, außer dem Kühlschrank, auszuschalten.

 

 

§ 7 Verjährung

 

1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB).

 

2. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

 

 

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

 

1. Es findet deutsches Recht Anwendung.

 

2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich Sitz des Beherbergungsbetriebes.

 

3. Für Klagen der des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

 

§ 9 Änderungen/Gültigkeit

 

Sollten Vereinbarungen dieser Gastaufnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. In solchen Fällen sind die Gastaufnahmebedingungen sinngemäß anzuwenden. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

 

 

Kontakt und Reservierung

DreimalSeeblick

Wochenendstr. 28

34549 Edertal-Bringhausen

info@dreimal-seeblick.de 

 

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